Newsletter Juni 2020
23.6.2020
Liebe Mitglieder,
anbei die Grundsätze des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen - kurz: Fördergrundsätze - bis zum Jahr 2024.
Sehr erfreulich ist in den neuen Richtlinien die deutliche Herausstellung des Leistungsspektrums unter Punkt 2.2 und die Abgrenzung zu nicht schulsozialarbeiterischen Aufgaben, die damit deutlicher als im bisherigen Punkt 4.4 zur Geltung kommen.
Wie bereits in früheren Mails erwähnt und mit euch diskutiert, konnte Einiges aufgrund der damals bereits angespannten Haushaltslage an Forderungen nicht aufgenommen werden, so z.B. die dynamische Erhöhung der Fördergelder. Unsere weitergehenden Anregungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit wurden unter dem fachlichen Aspekt seitens des Ministeriums gewürdigt, sind jedoch momentan aus genannten Gründen nicht umsetzbar.
Am Samstag werden wir in der Mitgliederversammlung u.a. auch über das Positionspapier des Bundesnetzwerkes sprechen, dessen Forderungen wir als Vorstand teilen. Dieses setzt sich mit den notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit auseinander sieht hier dringlichen Handlungsbedarf, der durch die Coronakrise noch einmal deutlicher hervortrat.
Viele Grüße,
der Vorstand
pdf 2020 Fördergrundsätze (3.57 MB)
pdf Anschreiben Sozialministerium Fördergrundsätze 2020 (1.21 MB)